Hausordnung
Hausordnung der Einhardschule
Ein gelingendes schulisches Zusammenleben entsteht dort, wo die eigenen Bedürfnisse mit den Bedürfnissen anderer in Einklang gebracht werden. Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich Schülerinnen und Schüler sicher und aufgehoben fühlen sollen und an dem sie die Möglichkeit erhalten, ihre individuellen Potenziale zu entdecken, zu entfalten und weiterzuentwickeln.
Damit dieser Raum seine besondere Qualität behält, braucht es ein Miteinander, das von gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein getragen ist. Klare Regeln unterstützen dieses Zusammenleben, indem sie Orientierung geben, einen achtsamen Umgang mit den Einrichtungen der Schule fördern und die Wertschätzung des Eigentums anderer sichern.
Mit dieser Hausordnung schaffen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Erziehungsberechtigte eine gemeinsame und für alle verbindliche Grundlage, die das soziale Miteinander stärkt und ein positives, förderliches Lern- und Arbeitsklima ermöglicht.
1. Verhalten vor Schulbeginn
Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude morgens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Sie begeben sich spätestens nach dem ersten Klingen in ihre Unterrichtsräume. Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen sein,meldet die Klassensprecherin/der Klassensprecher dies im Sekretariat.
2. Verhalten in den Pausen
2.1 Schülerinnen und Schüler können die 5-Minuten-Pausen nutzen, um die Toilette aufzusuchen. Ein Auffüllen der Wasserflaschen am Wasserspender ist möglich. Aus Sicherheitsgründen ist darauf zu achten, dass beim Auffüllen keine Wasserpfützen entstehen (Unfallgefahr).
2.2 Im Sinne einer gesundheitsfördernden Pause verbringen die Schülerinnen und Schüler die großen Pausen grundsätzlich auf dem Schulhof.
2.3 Ausnahmen bilden der zweckgebundene Zugang zum Schulkiosk, zur Schulbücherei und zu den Schließfächern, die ausschließlich über den Eingang Ost (neben dem Schulkiosk) zu erreichen sind.
2.4 Ausnahmen bilden außerdem Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die sich in den großen Pausen im Aufenthaltsbereich im G-Gebäude und im Oberstufenraum im Untergeschoss aufhalten dürfen.
2.5 Die Fahrradabstellplätze und das Amphitheater sind aufgrund von Unfallgefahr keine Aufenthaltsbereiche.
2.6 Zum Ballspielen und für Bewegungsspiele sind die Schulhofbereiche rund um die Tischtennisplatten und die Sportfelder hinter der Turnhalle vorgesehen.2.7 Alle Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen auf dem Schulgelände.
Bei Vorliegen der schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten dürfen nach Zustimmung der Schulleitung nicht volljährige Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II das Schulgelände verlassen.
2.8 Im Falle einer durch einen Doppelgong angekündigten Regenpause dürfen Schülerinnen und Schüler sich im Ober- und Erdgeschoss in den großen Mittelbereichen des Gebäudes aufhalten. Das Aufhalten in Gängen, Fluren und Fachtrakten ist aufgrund von Unübersichtlichkeit strikt verboten.
3. Verhalten in der Mittagspause
3.1 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die Nachmittagsunterricht haben, dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, sofern ihre Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Antrag beim Klassenlehrer gestellt haben. Zum Nachweis der Berechtigung, das Schulgelände zu verlassen, stellt die Klassenlehrkraft derSchülerin/dem Schüler einen Berechtigungsausweis aus, der der Aufsicht führenden Lehrkraft auf Verlangen vorzuzeigen ist.
3.2 Schülerinnen und Schülern, die Nachmittagsunterricht haben und denen in der Mittagspause die Rückkehr nach Hause nicht möglich ist, stehen im Hauptgebäude die Pausenhalle im Erdgeschoss, die Mensa und der Schulhof im Bereich der Tischtennisplatten zur Verfügung. Die Bibliothek kann gemäß den angegebenen Öffnungszeiten für Stillarbeit genutzt werden. Die Pausenhalle im Obergeschoss unddas G-Gebäude (nur Oberstufe) dürfen in der Mittagspause zur Erledigung von Hausaufgaben genutzt werden, sofern der Unterricht in angrenzenden Räumen nicht gestört wird.
4. Verhalten bei Unfällen /Feuer
4.1 Bei Unfällen in den Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände sind sofort die Aufsicht führende Lehrkraft, ein Hausmeister oder das Sekretariat zu benachrichtigen.
4.2 Bei einem Brand oder sonstiger Gefahr ertönt ein Warnzeichen (Heulton). Alle Klassen verlassen beim Ertönen dieses Zeichens auf dem ihnen zugewiesenen und geübten Weg das Schulgelände. (Einzelheiten regelt der Alarmplan, der in jedem Raum aushängt.)
4.3 Die Notausgangstüren dürfen nur in Notfällen bzw. im Alarmfall benutzt werden. Im Übrigen sind sie freizuhalten und nicht mit Stühlen, Schultaschen etc. zu verstellen. Kosten, die durch Missbrauch entstehen, werden dem Verursacher bzw. den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
5. Grundsätzliches Verhalten auf dem Schulgelände – Sauberkeit und Ordnung
5.1 Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass das Schulgebäude und das Schulgelände sauber bleiben. Sie entsorgen ihren Müll in die vorgesehenen Behälter und vermeiden Abfälle möglichst, zum Beispiel durch die Nutzung von Mehrwegflaschen oder wiederverwendbaren Behältern.
25.2 Im Schulgebäude bewegen sich die Schülerinnen und Schüler ruhig und rücksichtsvoll. Um Störungen sowie Schäden an schulischen Einrichtungen oder privaten Gegenständen zu vermeiden, sind Ballspiele, Fangspiele und ähnliche Aktivitäten ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Dabei ist auf die vorhandenen Schulhofeinrichtungen und Grünanlagen besondere Rücksicht zu nehmen.
5.3 Auf dem gesamten Schulgelände, in den Gebäuden ebenso wie auf den Außenflächen, ist das Fahren mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards oder vergleichbaren Fortbewegungsmitteln aufgrund der damit verbundenen erhöhten Unfallrisiken untersagt.
5.4 Das Werfen mit Schneebällen und anderen harten Gegenständen ist wegen der damit verbundenen Gefahren nicht gestattet.
5.5 Nach der letzten Unterrichtsstunde hinterlassen die Schülerinnen und Schüler den Raum in ordentlichem Zustand. Grobe Verschmutzungen werden entfernt, die Tische zurechtgerückt, die Stühle hochgestellt sowie Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Die Lehrkraft begleitet diesen Abschluss, verlässt den Raum zuletzt und schließt ihn ab.
5.6 Beschädigungen sind unmittelbar im Sekretariat, bei einer Lehrkraft oder dem Hausmeister zu melden.
5.7 Für vorsätzliche Verschmutzungen oder Beschädigungen von Schuleigentum sowie von Eigentum anderer Schülerinnen und Schüler haften die verursachenden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten. Taschen und ähnliche Gegenstände sind entweder mitzuführen oder ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ablageorten (z. B. im Schließfach) zu deponieren. Für Diebstähle übernimmt die Schule keine Haftung.
5.8 Bei der Nutzung der Toiletten ist aus hygienischen Gründen sowie aus Rücksicht auf alle Mitschülerinnen und Mitschüler unbedingt auf Sauberkeit und eine einwandfreie Benutzbarkeit zu achten. Jede und jeder trägt Verantwortung dafür, dass die Anlagen in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden.
5.9 Fundsachen sind im Sekretariat anzugeben oder in die Container vor dem Hausmeisterbüro zu legen.
6. Nutzungsordnung für digitale Endgeräte an der Einhardschule
Die Nutzungsordnung für digitale Endgeräte an der Einhardschule ist Bestandteil dieser Hausordnung (siehe Anlage 1).
7. Fahrzeuge
7.1 Auf dem gesamten Schulgelände besteht zur Vermeidung von Unfällen und Störungen ein Betriebs- und Fahrverbot für alle Fahrzeuge. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Gebäudeverwaltung. In begründeten Fällen kann die Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Zum Abstellen der Fahrzeuge sind die ausgewiesenen Park- und Abstellplätze zu nutzen.
7.2 Fahrräder sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen bzw. Fahrradständern für die Schüler abzustellen. Das Abstellen und Mitführen von Fahrrädern in anderen Bereichen des Schulgeländes ist verboten.
7.3 Mofas, Mopeds und Motorräder sind während der Unterrichtszeit nur an den dafür vorgesehenen Stellen auf dem Parkplatz vor der Sporthalle abzustellen.
8. Verstöße
8.1 Für alle Personen ist das Rauchen im Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände
sowie in der unmittelbaren Umgebung der Zugangsbereiche untersagt.
8.2 Das Mitbringen von Gegenständen, die zu einer Gefährdung von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften oder zu einer Störung des Unterrichts führen können, ist verboten.
8.3 Besitz und Gebrauch von Waffen, Drogen und Alkohol sowie deren Gebrauch ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
9. Schlussbestimmungen
Verstöße gegen die Hausordnung werden nach den geltenden schulischen Regelungen mit pädagogischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen geahndet. Dabei steht im Vordergrund, das gemeinsame Miteinander zu schützen und Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus Fehlverhalten zu lernen und zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Hausordnung angepasst an die Pausenregelung
(im Genehmigungsverfahren: Stand 10.08.2026)
